, Pro Kindertagespflege Vorderpfalz
Vertretungsregelung Speyer
Wie in der JHA-Sitzung vom 04.12.24 beschlossen, gilt ab 01.01.2025 die doppelte Vergütung für Speyerer Kindertagespflegepersonen im Vertretungsfall. Eine Kindertagespflegeperson welche aufgrund von Krankheit, Reha oder Kur ihre Tageskinder zur Vertretung an eine weitere Kindertagespflegeperson abgibt, bekommt auf Antrag max. 20 Betreuungstage pro Jahr die laufenden Geldleistungen durch die Stadt Speyer weitergezahlt.